Mitmachen und auf Unfallgefahren hinweisen! Der neunte „Tag des brandverletzten Kindes“ am 7. Dezember 2018 warnt unter dem Motto „Noch ganz klein – schon brandverletzt“ vor Verbrennungs- und Verbrühungsunfällen bei Säuglingen, Neugeborenen und Kleinkindern. Kinder unter 5 Jahren bilden bei thermischen Verletzungen eine Hochrisikogruppe. Eltern müssen frühzeitig auf Gefahrenquellen und Prävention hingewiesen werden.
„76 % aller thermisch verletzten Kinder sind jünger als 5 Jahre. Die meisten dieser Unfälle passieren im häuslichen Bereich und nicht, wie von vielen Eltern vermutet, im Straßenverkehr“, weiß Dr. Kay Großer, Vorstandsvorsitzender des Arbeitskreises „Das schwerbrandverletzte Kind“. Die Unfallzahlen in der Hochrisikogruppe – Kinder unter 5 Jahren – stagnieren seit Jahren auf hohem Niveau. Deshalb muss Prävention rechtzeitig ansetzen, bestenfalls schon in der Schwangerschaft, spätestens mit der Geburt.
„Zu der Hauptunfallursache bei Kindern unter 5 Jahren zählt die Verbrühung durch beispielsweise eine Tasse mit heißem Tee, aber auch Kontaktverbrennungen an heißen Oberflächen haben in den letzten Jahren zugenommen“, betont Adelheid Gottwald, Vorsitzende von Paulinchen – Initiative für brandverletzte Kinder e.V. „Kinder haben erst ab ca. 9 Jahren ein Verständnis für Gefahren im Haushalt. Deshalb ist Präventionsarbeit wesentlich, um Eltern, Verwandte und Angehörige auf Unfallgefahren hinzuweisen und zu zeigen, wie man kleine Kinder vor Verbrennungs- und Verbrühungsunfällen schützen kann“. Paulinchen e.V. ruft Partner wie Kliniken, Feuerwehren, Apotheken, Kitas, Praxen oder Einzelpersonen am 7. Dezember zum Mitmachen auf, denn je mehr Aktionen am Tag des brandverletzten Kindes stattfinden, desto mehr Aufmerksamkeit erhält das Thema „Noch ganz klein – schon brandverletzt!“.
So schützen Sie Neugeborene, Kleinkinder und Säuglinge
- Heiße Flüssigkeiten nicht am Tischrand abstellen
- Kabel (Wasserkocher) und Tischdecken nicht herunterhängen lassen
- Heiße Oberflächen wie Kaminöfen und Herdplatten absichern
- Wärmflaschen fest verschließen
- Streichhölzer und Feuerzeuge außer Reichweite von Kindern aufbewahren
- Speisen aus der Mikrowelle umrühren und probieren
- Steckdosen sichern
- Föhn und Heizdecken nicht in Babybettchen legen
- Vorsicht mit Rotlichtlampen
- Putzmittel sicher wegschließen
Textquelle: Tag des brandverletzten Kindes
Erstmaßnahmen bei Verbrennungen und Verbrühungen:
- Notruf 112
- Verbrennungswunden zur Schmerztherapie ca. 10 Minuten mit handwarmem Wasser kühlen (ca. 20 °C), bis der Rettungsdienst eintrifft.
- WICHTIG: Wegen Unterkühlungsgefahr nur die verletzten Stellen kühlen! Nicht kühlen bei großflächigen Verletzungen (mehr als 15 % der Körperoberfläche), bei Neugeborenen und Säuglingen und bei bewusstlosen Personen.
- Flammen durch Wälzen am Boden oder mit Wasser löschen.
- Bei Verbrennungen eingebrannte Kleidung nicht entfernen.
- Bei Verbrühungen dem Kind die durchnässte Kleidung sofort ausziehen.
- Bei Stromverletzungen sofort den Stromkreis abschalten.
DGV-Leitlinien
Die Deutsche Gesellschaft für Verbrennungsmedizin (DGV) und die S2k-Leitlinie empfehlen folgende Vorgehensweise bei Verbrennungs- bzw. Verbrühungsunfällen:
1. Verhinderung eines weiteren thermischen Schadens
- Achten Sie als Erstes auf Ihre Eigensicherung, insbesondere bei Unfällen mit elektrischem Strom.
- Brennende Personen werden mit Wasser oder einem Feuerlöscher abgelöscht. Ist dies nicht möglich, ersticken Sie die Flammen durch eine Feuerlöschdecke, sonstige schwer entflammbare Decke oder durch Ausrollen der Person.
2. Schmerzbekämpfung und Schutz vor Unterkühlung
Zur Schmerzbekämpfung können Sie eine Kühlung mit handwarmem Wasser, dessen Temperatur bei etwa 20 °C liegt, erreichen. Dabei sind folgende Regeln zu beachten:
- Die Kühlung der verbrannten Areale dient der überbrückenden Schmerzbekämpfung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Bei rettungsdienstlicher Versorgung ist im Anschluss ggf. eine medikamentöse Analgesie erforderlich.
- Bei großflächigen Verletzungen über 15 % der Körperoberfläche, Kleinkindern, Säuglingen, Neugeborenen, bei intubierten und beatmeten Personen ist auf die Kühlbehandlung ganz zu verzichten, um eine Unterkühlung zu verhindern.
- Bei thermischen Verletzungen im Bereich des Körperstamms und am Kopf ist von einer Kühlung abzusehen.
- Alle Wundareale sind steril bzw. sauber abzudecken.
Textquelle: paulinchen.de |Titelbild: Quelle & Fotograf